Notarkosten und Grundbuchkosten – was ist das?
Im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Erwerb einer Immobilie machen nicht wenige Verbraucher den Fehler, ausschließlich mit dem Kaufpreis oder den Baukosten zu kalkulieren, wenn es um eine Immobilienfinanzierung geht. Dabei werden allerdings die Bau- oder Kaufnebenkosten vergessen, die mitunter mehr als zehn Prozent des gesamten Finanzierungsbedarfs ausmachen können. Neben einer eventuellen Maklergebühr, der Grunderwerbssteuer und noch einigen anderen Faktoren gehören auch die Notar- und Grundbuchkosten zu den Nebenkosten, die bei jedem Immobilienerwerb anfallen und somit berücksichtigt werden müssen. An diesen Kosten kommt der neue Immobilieneigentümer schon alleine deshalb nicht vorbei, weil jeder Kaufvertrag über eine Immobilie in Deutschland notariell beurkundet werden muss. Darüber hinaus verbergen sich hinter den Notar- und Grundbuchkosten oftmals noch weitere Kostenfaktoren.
Was verbirgt sich hinter den Notarkosten und Grundbuchkosten?
Zunächst einmal beinhalten diese Kosten immer die Beurkundung des Kaufvertrages über die jeweilige Immobilie bzw. über das Grundstück. Denn per Gesetz ist es hierzulande so geregelt, dass Eigentumsübergänge an Immobilien und Grundstücken nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag rechtswirksam sind. Darüber hinaus beinhalten die Notar- und Grundbuchkosten fast immer die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Denn der Immobilienkredit, den der neue Eigentümer bei seiner Bank aufnimmt, wird über eine Grundschuld abgesichert, was wiederum den Eintrag ins Grundbuch notwendig macht. Sowohl die jeweiligen Notarkosten als auch die anfallenden Grundbuchkosten setzen sich aus verschiedenen „Arbeitsschritten“ zusammen, sodass diese Gesamtkosten aus diversen Einzelpositionen bestehen. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Einzelpositionen:
- Eintragung des Eigentümers ins Grundbuch
- Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch
- Eintragung einer eventuellen Auflassungsvormerkung
- Notar Gebühr für Abwicklungstätigkeiten
- Gebühr für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages
- eventuelle Gebühren für ein Notaranderkonto
Wie hoch sind die Notarkosten und Grundbuchkosten?
Sowohl die Kosten für den Notar als auch für das Grundbuchamt basieren nicht auf festen Beträgen, sondern hängen stets von der Höhe des Kaufpreises ab. Wer nicht unbedingt alle Einzelkosten auf den Euro genau zusammenrechnen möchte bzw. muss, der kommt in seiner Kalkulation auch mit einem Durchschnittswert sehr gut hin. Insgesamt betragen die Notarkosten und Grundbuchkosten im Durchschnitt nämlich rund 1,5 Prozent der Kaufsumme. Diese Kosten setzen sich aus rund 0,5 Prozent Grundbuchkosten und mindestens ein Prozent Notarkosten zusammen. Je nach Art der Leistung des Notars können diese Kosten auch bis 1,5 Prozent betragen. Wenn Sie also beispielsweise eine Immobilie zum Kaufpreis von 150.000 Euro erwerben, dann können Sie davon ausgehen, dass die Kosten insgesamt rund 2.250 Euro betragen werden. Zwischen verschiedenen Notaren vergleichen lohnt übrigens selten, da die Gebührensätze in aller Regel nahezu identisch sind bzw. sein müssen.