Vorfälligkeitsentschädigung – was ist das?

Vielleicht haben auch Sie im Zusammenhang mit einer Finanzierung schon einmal von der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung gehört und sich gefragt, worum es sich dabei handelt. Was die Vorfälligkeitsentschädigung beinhaltet, lässt sich im Grunde schon vom Namen ableiten, wenn Sie sich die zwei Namensteile Vorfälligkeit und Entschädigung einmal anschauen. Entschädigt wird in diesem Fall die kreditgebende Bank, und zwar dafür, dass der Kreditnehmer ein Darlehen vor der eigentlich vereinbarten Fälligkeit ablöst. Grundsätzlich kann diese Vorfälligkeitsentschädigung bei verschiedenen Kreditarten auftreten, jedoch kommt sie in der Praxis in mehr als 90 Prozent aller Fälle im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung vor. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann immer dann von der Bank berechnet werden, wenn der Kunde einen Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsfestschreibung tilgen möchte. Aber auch bei Sonderzahlungen, die so nicht vereinbart waren, darf die Bank eine Entschädigung berechnen.

Warum und wie findet die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung statt?

Die Begründung dafür, dass die Banken überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, sind die durch die vorzeitige Beendigung des Kredites entgangenen Zinseinnahmen. Sollte der Kreditnehmer den Immobilienkredit zum Beispiel zwei Jahre vor Ablauf der Zinsfestschreibung tilgen, würden der Bank für diese zwei Jahre Zinsen entgehen. Zwar kann die Bank das zurückgezahlte Geld auch wieder verleihen, jedoch meistens nur zu einem geringeren Zinssatz. Denn die meisten Kreditnehmer zahlen das Darlehen nur vorzeitig zurück, weil sie dann ein neues Immobiliendarlehen zu einem günstigeren Zinssatz aufnehmen können. Berechnet werden im Zuge der Vorfälligkeitsentschädigung der Zinsschaden, der Zinsmargenschaden und ein eventueller Refinanzierungsschaden, welcher der Bank auf Basis des im Darlehensvertrag vereinbarten Nominalzinses entsteht. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt bei den meisten Banken auf Basis des entgangenen Zinsgewinns. War mit dem Kreditnehmer zum Beispiel ein Zinssatz von 4,50 Prozent vereinbart und kann die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Darlehen aktuell nur noch zu einem Zinssatz von 3,80 Prozent verleihen, so müsste der Kunde die Differenz von 0,70 Prozent als Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, und zwar auf Basis der Restschuld.

Vor- und Nachteile der Vorfälligkeitsentschädigung sowie Ratschläge für Kreditnehmer

Für den Kreditnehmer kann die Vorfälligkeitsentschädigung sowohl mit Vorteilen als auch mit Nachteilen verbunden sein. Der eigentliche Vorteil besteht darin, dass die Bank dazu bereit ist, den Kunden vorzeitig aus dem Kreditvertrag zu entlassen, wozu sie bei einer Festzinsvereinbarung nicht verpflichtet ist. Spart der Kreditnehmer dann durch den neuen Kredit mit günstigeren Zinsen auch im Saldo noch Kosten ein (Zinsersparnis abzüglich Vorfälligkeitsentschädigung), bringt ihm die Vorfälligkeitsentschädigung letztendlich einen wirtschaftlichen Vorteil. Der Nachteil der Vorfälligkeitsentschädigung besteht natürlich darin, dass die Zinsersparnis deutlich geringer ausfallen wird, als wenn keine Entschädigung zu zahlen wäre. Mitunter kann die Entschädigung die erhoffte Zinsersparnis sogar gänzlich „auffressen“. Daher ist es auch ein wichtiger Ratschlag für Kreditnehmer, sich zunächst über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren und zu kalkulieren, ob die zukünftige Kostenersparnis wirklich größer als die zu zahlende Entschädigung ist. Nur falls das der Fall ist, macht es wirtschaftlich Sinn, den Kredit vorzeitig zu tilgen.