Staatliche Bauförderung – welche Förderung gibt es?

Welche staatliche Förderung beim Bauen gibt es? – ein Eigenheim ist derzeit wieder sehr attraktiv und wird auch von diversen Experten zum Beispiel als sehr gute private Altersvorsorge empfohlen. Bevor Sie sich jedoch für den Bau oder für den Erwerb einer Immobilie entscheiden, sollten Sie sich über mögliche Förderungen informieren. Denn vor allen Dingen der Staat bietet verschiedene Fördermöglichkeiten an, wenn es um das Bauen einer selbst genutzten Immobilie geht. Die wohl älteste Förderung dieser Art ist die Wohnungsbauprämie, die bereits Anfang der 1950er Jahre eingeführt wurde. Gefördert werden hier Einzahlungen in einen Bausparvertrag, der in vielen Fällen dann später zur Finanzierung von Immobilieneigentum eingesetzt wird. Die Wohnungsbauprämie wird an Bürger gezahlt, deren zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Ehepaare) nicht übersteigt. Die Höhe der Prämie liegt bei 8,8 Prozent, wird aber maximal auf Sparbeiträge von 512 Euro im Jahr gezahlt. Daher beträgt diese staatliche Förderung jährlich maximal 45,06 Euro.

Arbeitnehmersparzulage und Wohnriester als staatliche Bauförderung

Eine weitere staatliche Förderung, die sich allerdings nicht nur auf die Förderung des privaten Wohnungsbaus bezieht, ist die Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage bekommen Sparer, die sogenannte „Vermögenswirksame Leistungen“ in einen Sparvertrag fließen lassen. Wird zum Beispiel ein Bausparvertrag gewählt, so beträgt die Arbeitnehmersparzulage neun Prozent auf Basis der Sparbeiträge pro Jahr, jedoch maximal auf Basis von 470 Euro. Somit kann die Arbeitnehmersparzulage jährlich höchstens 42,30 Euro betragen, falls ein Bausparvertrag genutzt wird. Allerdings muss auch hier eine Einkommensgrenze beachtet werden, denn die Zulage erhalten nur Personen, deren Jahreseinkommen nicht mehr als 20.000 Euro (40.000 Euro Verheiratete) beträgt. Eine weitere staatliche Förderung im Bereich Wohnungsbau wird als Wohnriester bezeichnet. Im Zuge dieser Förderung kann der Sparer einen genutzten Riester-Sparvertrag unschädlich auflösen und das Kapital zur Tilgung eines Immobilienkredites nutzen. Alternativ können die Riester-Zulagen aber auch direkt in die Tilgung des Hypothekendarlehens fließen. Die Nutzung dieser Förderung ist wirtschaftlich sehr attraktiv, denn ein 4-Personen-Haushalt (Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern) kann im Idealfall mehr als 900 Euro im Jahr als Gesamtzulage erhalten.

Die Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank

Während es sich bei den zuvor genannten Förderungsvarianten um direkte Förderungen in Form von Zulagen handelt, gibt es auch noch eine indirekte Förderung, und zwar in Form von besonders günstigen Darlehen. Die staatliche KfW-Bank bietet nämlich diverse Förderprogramme an, von denen sich eine ganze Reihe auch mit dem Thema Bauen und Sanieren beschäftigen. So haben viele „Häuslebauer“ zum Beispiel die Möglichkeit, einen günstigen KfW-Kredit zu erhalten, beispielsweise aus dem Programm mit der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen“. Diese KfW-Darlehen zeichnen sich vor allem durch sehr niedrige Zinssätze aus, beinhalten aber zudem oftmals auch noch weitere günstige Konditionen, zum Beispiel in den Bereichen Tilgung, Sondertilgung und Dauer der Zinsfestschreibung. Falls Sie alle angesprochenen Förderungen nutzen können, haben Sie sicherlich die Möglichkeit, eine Gesamtförderung (inklusive Zinsersparnis durch günstiges KfW-Darlehen) zwischen 500 und 2.000 Euro im Jahr nutzen zu können.