Neben dem enorm billigen Baugeld gibt es weitere Gründe, sich nach den eigenen vier Wänden umzusehen wie ansteigende Mietpreise und explodierenden Nebenkosten. Ob es eine Wohnung, ein Reihenhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein frei stehendes Einfamilienhaus sein soll, eines hat der Immobilieneigentümer in spe vor dem Kauf zu investieren: viel Zeit, um viele Objekte zu besichtigen und zu vergleichen, sowie um einiges über das favorisierte Objekt vorweg zu klären.

Zu beachten sind einige wichtige Punkte, welche nach dem Kauf viel Ärger oder immense Kosten verursachen können, allen voran der Zustand des Objektes. Wer zum ersten Mal eine Wohnung kaufen möchte, hat sich mit Thema „Eigentümergemeinschaft und Verwaltung“ gegebenenfalls auch mit Thema „Vermietete Wohnung“ auseinandersetzen.
 

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Immobilienkauf Stolperfallen – unsichtbare Mängel als teure Fallen beim Hauskauf

Der Erwerb einer Immobilie ist kein alltäglicher Kauf, ein Rückgaberecht gibt es nicht. Deswegen ist es insbesondere bei einem gebrauchten Objekt entscheidend, den baulichen Zustand zu prüfen. Gewisse Mängel sind sichtbar, diese können vom Vorbesitzer behoben werden oder Grund sein, den Preis zu senken. Nicht mit bloßem Auge sichtbare Mängel können nach dem Kauf zu unerwarteten hohen Kosten führen. Wie Schäden an der Wasserleitung oder an der Heizanlage. Zumal es in jedem Kaufvertrag explizit „gekauft wie gesehen” steht, hat der Käufer schlechte Karten, wenn er etwas übersehen hat. Sinnvoll wäre es, ein Gutachten von einem Fachmann anfertigen zu lassen, und zwar vor der verhängnisvollen Unterschrift beim Notar.

Die Tücken der vermieteten Objekte beim Immobilienkauf

Nicht selten ist die Traumwohnung noch vermietet. Wer eine Eigentumswohnung als reine Kapitalanlage kauft, kann davon profitieren, vorausgesetzt es handelt sich um eine attraktive Mieteeinnahme und um solvente seriöse Mieter. Wer allerdings eine Selbstnutzung beabsichtigt, hat in diesem Fall ein Problem zu lösen oder auf den Wohnungskauf verzichten. Das zu lösende Problem ist, sich mit dem Mieter zu einigen. Gelingt das nicht, gelten die gesetzlichen Regelungen und diese sind oft zugunsten des Vermieters. Kündigungen wegen Eigenbedarf bleiben nicht selten erfolglos, die Angelegenheit ist dann nur per Gericht zu klären, kostet daher Zeit und Geld.

Die Eigentümergemeinschaft und die Verwaltung

Wer zum ersten Mal eine Eigentumswohnung kauft, der kennt den Begriff Eigentümergemeinschaft vielleicht nur theoretisch. Mit dem Erwerb der Wohnung wird er automatisch Mitglied dieser Eigentümergemeinschaft, mit den dazu gehörenden Rechten und Pflichten. Welchen Ärger die Gemeinschaft für den frischgebackenen Wohnungseigentümer haben kann, wird er früher oder später erfahren. Es sind in dieser Gemeinschaft nicht immer positive Erlebnisse zu erwarten. Geregelt wird alles rund um seine Wohnung sowie um das sogenannte Gemeinschaftseigentum (Grünanklagen, Tiefgarage, Pkw-Stellplätze, Müllcontainer) durch das Wohnungseigentumsgesetz. Verwaltet werden die Wohnungen meist von einer Verwaltungsfirma.

Es empfiehlt sich, die Protokolle (vom Vorbesitzer zu erhalten) der jüngsten Eigentümerversammlungen zu studieren, denn sie enthalten aussagekräftige Informationen, die sowohl die einzelnen Miteigentümer als auch den Zustand der gesamten Wohnanlage betreffen wie eine bevorstehende finanzielle Belastung wegen einer bereits beschlossenen baulichen Maßnahme. Bei etlichen Eigentümergemeinschaften geht es keinesfalls gemeinschaftlich zu. Denn es gibt viele Entscheidungen, die alle betreffen, aber nicht allen zusagen. Dieses liegt daran, dass alle Vorhaben abgestimmt werden. Zumal verschiedene Abstimmungsverfahren üblich sind, kann es passieren, dass ein einziges Mitglied sich gegen den Rest durchsetzt.

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